Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
CarloMedia
Huronsee Str. 46
10319 Berlin
-nachfolgend „Agentur“ oder „wir“ –

§ 1 Anwendungsbereich und Form der Vereinbarung

(1)          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie finden Anwendung, wenn der Kunde ein Unternehmen (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2)          Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Auftrags des Kunden, oder zumindest in der ihm zuletzt bekannten Fassung. Dies gilt auch für zukünftige, ähnliche Verträge, ohne dass wir erneut explizit auf die AGB hinweisen müssen.
(3)          Unsere AGB haben Vorrang. Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt immer, auch dann, wenn wir den Auftrag in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos ausführen.
(4)          Individuelle Absprachen mit dem Kunden, die im Einzelfall getroffen werden (z.B. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt dieser Vereinbarungen ist, außer bei Vorliegen eines Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.
(5)          Erklärungen und Anzeigen des Kunden mit rechtlicher Relevanz in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelrüge), müssen schriftlich erfolgen, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail). Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Unsicherheiten über die Berechtigung des Erklärenden, bleiben davon unberührt.
(6)          Verweise auf die Gültigkeit gesetzlicher Bestimmungen dienen lediglich der Klarstellung. Auch ohne explizite Erwähnung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, sie werden in diesen AGB direkt geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen.
 
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1)          Alle in Werbeunterlagen wie Prospekten, Anzeigen, Angebote, sowie auf unserer Website dargestellten Angebote und Preise sind unverbindlich und stellen keine rechtliche Verpflichtung dar.
(2)          Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind wir an unsere Angebote für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Versanddatum gebunden. Der Kunde hat das Recht, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem uns die Annahme des Kunden erreicht.
(3)          Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch vorbereitende Arbeiten wie Skizzen, Probedrucke und Planungskonzepte kostenpflichtige Leistungen der Agentur darstellen, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4)          Weiterhin wird klargestellt, dass bei der Gestaltung von Websites eine mögliche Suchmaschinenoptimierung eine zusätzliche Leistung der Agentur ist. Diese wird nur dann geschuldet, wenn sie explizit im Angebot aufgeführt ist. Gleiches gilt für alle anderen nicht im Auftrag genannten Supportleistungen. Auch Optimierungen für mobile Geräte wie Smartphones und Tablets, für Großbildschirme sowie ein barrierefreies Webdesign sind optionale Leistungen. Grundsätzlich sind alle branchenfremden Leistungen nicht Bestandteil des Vertrags.
(5)          Werden im Verlauf des Auftrags – in Absprache mit dem Kunden – Leistungen erbracht, die im ursprünglichen Vertrag/Angebot nicht enthalten waren, werden wir diese, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand abrechnen. Dabei legen wir einen Stundensatz von 100 bis 180 Euro (netto) zugrunde, abhängig von der Art der Dienstleistung (Designarbeiten, Programmierung, Suchmaschinenoptimierung etc.).
(6)          Die Agentur ist berechtigt, mehrere Auftraggeber einer Branche zu betreuen. Ein Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
(7)          Bei der Erstellung von Websites ist zu beachten, dass diese kontinuierliche Pflege, Wartung und technische Aktualisierungen erfordern, da es sich nicht um statische Werke handelt. Technische Updates können für einen reibungslosen Betrieb unerlässlich sein. Bei der Beauftragung einer Webseitenerstellung sind zukünftige Aktualisierungen und Wartungsarbeiten nicht inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
§ 3 Pflichten des Kunden zur Mitwirkung
(1)          Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle notwendigen Daten, Produktinformationen und Vorlagen unter streng vertraulicher Behandlung (siehe § 7) zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sollten, soweit möglich, in digitaler und bereits korrigierter Endfassung bereitgestellt werden. Falls erforderlich, stellt der Kunde auch die notwendigen Zugangsdaten (z.B. zur Website, Hosting) bereit, damit die Agentur den Vertrag erfüllen kann. Eventuell nötige technische Maßnahmen muss der Kunde – soweit nicht anders vereinbart – selbst durchführen (z.B. das Einbauen von Google-Analytics-Codes für detailliertes Reporting). Je nach Leistungsumfang können insbesondere folgende Informationen erforderlich sein, die der Kunde von uns in einer Anforderungsliste erhält:
Einrichtung von Benutzerkonten und Profilen in sozialen Medien und Content-Management-Systemen sowie Unternehmens- und Standortinformationen
Bereitstellung von Werbematerial
Übermittlung von Fotos und Logos zur Erstellung von Werbematerial und/oder Webseiten
Verschaffung von Zugangs- und Bearbeitungsrechten zu bestehenden Webseiten, Social-Media-Accounts, Google AdWords-Konten sowie zu CMS-Systemen, Google My Business, Google Analytics, Webhosting, FTP-Zugang usw.
(2)          Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die zur Gestaltung zur Verfügung gestellten Vorlagen und Informationen zu nutzen und weiterzugeben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die durchgeführten Arbeiten keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Markenrechte, verletzen und die inhaltliche Gestaltung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des UWG, verstößt. Bei Schaltung von Google AdWords-Anzeigen muss der Kunde sicherstellen, dass bei Markennennungen in den Anzeigen die Zustimmung des Markeninhabers vorliegt. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen frei. Die Agentur liefert computergenerierte Muster für das Impressum und die Datenschutzerklärung unter Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese durch einen Rechtsanwalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen zu lassen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für das Impressum oder die Datenschutzerklärung.
(3)          Die Annahme eines Entwurfs durch den Kunden gilt als Freigabe. Nach Freigabe sind Änderungen in der Regel mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Jeder Änderungswunsch nach Freigabe gilt rechtlich als Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages, wobei der bestehende Vertrag gleichzeitig aufgehoben wird. Die Agentur kann dieses Angebot ablehnen oder annehmen und ist berechtigt, etwaige Mehrkosten gesondert zu berechnen. Diese Kosten werden dem Kunden bei Bekanntgabe seines Änderungswunsches mitgeteilt.
(4)          Der Kunde nimmt die erbrachte Leistung innerhalb von zwei Wochen ab. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelmitteilung, gilt die Leistung als abgenommen. Verweigert der Kunde die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, muss er uns dies schriftlich und unter Angabe der Mängel mitteilen. Der Kunde muss der Agentur eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einräumen.
(5)          Der Kunde stellt aktuelle Kontaktdaten der relevanten Ansprechpartner bereit und informiert unverzüglich über jegliche Änderungen. Verzögerungen und Mehraufwand, die durch unzutreffende oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden, trägt der Kunde. Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller relevanten Informationen erfolgt teilweise automatisiert per E-Mail. Der Kunde muss sicherstellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, der technische Empfang der E-Mails gewährleistet ist und diese nicht durch SPAM-Filter blockiert werden.
(6)          Es gilt zu beachten, dass Webseiten laufende Pflege, Wartung und technische Updates erfordern, da sie keine statischen Werke darstellen. Technische Aktualisierungen können für den störungsfreien Betrieb unerlässlich sein. Bei der Buchung einer Webseitenerstellung sind zukünftige Aktualisierungen und Wartungsarbeiten nicht enthalten, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Termine und Verzögerungen bei der Leistungserbringung
(1)          Der Zeitpunkt der Leistungserbringung wird individuell vereinbart oder von der Agentur bei Auftragsannahme mitgeteilt.
(2)          Sollte die Agentur vereinbarte Termine aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können, wird sie den Kunden unverzüglich darüber informieren und einen neuen voraussichtlichen Termin nennen. Ist die Leistungserbringung auch zu diesem neuen Termin nicht möglich, ist die Agentur berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall umgehend erstattet.
(3)          Die Regelungen zum Lieferverzug richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Mahnung durch den Kunden ist in jedem Fall erforderlich.
 
§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1)          Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise der Agentur zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller Versandkosten.
(2)          Bei Warenversand trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager sowie die Kosten einer von ihm gewünschten Transportversicherung. Zölle, Gebühren, Steuern und andere öffentliche Abgaben gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
(3)          Die Kosten für GEMA-Gebühren, sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten sind vom Kunden zu tragen.
(4)          Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zu begleichen. Die Agentur behält sich vor, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens im Angebot erklärt. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail.
(5)          Die vereinbarte Einrichtungsgebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss zu entrichten.
(6)          Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Agentur in regelmäßigen Abständen angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Bei monatlichem Werbebudget werden die monatlichen Zahlungen jeweils im Vormonat im Voraus in Rechnung gestellt und sind bis zum 19. des Vormonats zu begleichen.
(7)          Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Agentur die Leistungserbringung vorübergehend aussetzen, d.h. insbesondere laufende Kampagnen können unterbrochen werden. Ein Kündigungsrecht des Kunden aus diesem Grund besteht nicht.
(8)          Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Der ausstehende Betrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(9)          Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
(10)        Wird nach Vertragsschluss erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der Agentur auf die vereinbarte Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist die Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
 
§ 6 Referenznennung und Verwendung von Markenzeichen
(1)          Die Agentur ist dazu berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder andere geschäftliche Kennzeichen des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden. Dies schließt die Einbindung und Präsentation der Kundenlogos auf der Website der Agentur sowie auf ihren Social-Media-Kanälen ein.
(2)          Die Agentur hat das Recht, auf den von ihr gestalteten Werbemitteln in einem angemessenen und in der Branche üblichen Umfang ihre Kontaktinformationen und/oder ihr Firmenlogo zu platzieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, im Impressum der von der Agentur erstellten Website einen Verweis sowie einen Link zur Website der Agentur www.CarloMedia.de einzufügen.
 
§ 7 Vertraulichkeitsvereinbarung
(1)          Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonaufnahmen, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte sowie sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen. Die Agentur wird dafür Sorge tragen, dass diese Geheimhaltungspflicht auch von allen Mitarbeitenden und externen Dienstleistern (z.B. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den oben genannten Geschäftsvorgängen haben, eingehalten wird. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages zeitlich unbegrenzt bestehen.
(2)          Ebenso ist der Kunde verpflichtet, sämtliche vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der Agentur uneingeschränkt zu wahren und entsprechend vertraulich zu behandeln.
 
§ 8 Nutzungsrechte, geistiges Eigentum und Lizenzen
(1)          Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die im Rahmen eines Auftrags oder als Vorarbeit für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, sind persönliche geistige Schöpfungen der Agentur und verbleiben im Eigentum der Agentur, unabhängig davon, ob die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes im Einzelfall anwendbar sind.
(2)          Nach vollständiger Begleichung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen überträgt die Agentur dem Kunden die für die Nutzung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte und/oder Lizenzen in dem vereinbarten Umfang. Im Zweifel werden derartige Rechte als nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(3)          Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben – vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen – bei der Agentur. Im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist (§ 5 Abs. 4) ist die Agentur berechtigt, Maßnahmen gegen die Nutzung ihrer Leistungen zu ergreifen.
(4)          Die Übertragung der durch die Agentur erteilten Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(5)          Von der Agentur für den Kunden angelegte Google AdWords-Konten bleiben nach Vertragsende im Besitz der Agentur. Der Kunde kann jedoch ein individuelles, kostenloses Angebot zum Erwerb dieses Kontos anfragen. Der Preis des Angebots bemisst sich maßgeblich nach der vorangegangenen Vertragslaufzeit und der Höhe des monatlichen Werbebudgets.
(6)          Salesfunnel, die von der Agentur für Werbekampagnen erstellt werden, gehen nicht in das Eigentum des Kunden über, sondern werden lediglich für die Dauer der Kampagne bereitgestellt. Der Kunde kann die Funnel auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt gegen eine Gebühr reaktivieren. Eine Übertragung dieser Funnel ist nicht möglich.
 
§ 9 Haftung bei Mängeln
(1)          Die Agentur haftet für Schäden, die durch ihre eigenen Mängel, Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen. Der Anspruch auf Schadensersatz tritt jedoch erst ein, wenn der Kunde die identifizierten Mängel gemeldet hat und die Agentur es versäumt hat, diese Mängel innerhalb von zehn Werktagen zu beheben. Die Haftung der Agentur umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die notwendigen Kosten für eine erneute Konzeption, Planung und Erstellung der Werbemaßnahmen.
(2)          Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet die Agentur – unabhängig vom Rechtsgrund – für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur in folgenden Fällen:
a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Agentur jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3)          Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Agentur nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Agentur einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen hat, sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4)          Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Agentur die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5)          Sofern nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart, ist die Agentur nicht verpflichtet, nach Abschluss des Projekts eine Datensicherung durchzuführen. Die Verantwortung für die Datensicherung liegt somit ausschließlich beim Webhoster oder beim Kunden selbst.
(6)          Die Agentur haftet nicht für drucktechnisch bedingte Farbabweichungen in Drucksachen. Eine zuverlässige Beurteilung der zu erwartenden Farbergebnisse ist nur an einem professionell kalibrierten Monitor möglich. Daher kann die korrekte Farbdarstellung auf den Monitoren des Kunden in der Regel nicht gewährleistet werden. Geringfügige Farbabweichungen können auch während des Druckvorgangs auftreten. Die Agentur haftet in keinem Fall für Fehler, die vom Druckanbieter verursacht wurden.
(7)          Die Agentur ist bestrebt, eine durchgehende Verfügbarkeit ihrer Systeme zu gewährleisten. Nach aktuellem Stand der Technik können vorübergehende Ausfälle – ob angekündigt oder nicht – auch bei größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden. In solchen Fällen übernimmt die Agentur keine Haftung, es sei denn, sie handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
(8)          Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, Fehldrucke oder zusätzliche Kosten, die durch Lieferanten, Logistikdienstleister oder andere Dritte verursacht werden, wie z.B. verspätete Lieferungen, Retouren, notwendige Nachdrucke oder fehlerhafte Druckerzeugnisse. Der Kunde kann die Agentur in solchen Fällen nicht haftbar machen oder zur Übernahme von Rechnungen oder Kosten verpflichten, die durch solche Verzögerungen oder Fehler entstehen.
 
§ 10 Sonstige Haftung
(1)          Soweit in diesen AGB und den damit verbundenen Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist, haften wir bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
(2)          Wir haften für Schadensersatz – ungeachtet des Rechtsgrundes – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, soweit kein milderer Haftungsmaßstab nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) zur Anwendung kommt, nur: a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3)          Die in Abs. 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden uns nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben sowie bei Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4)          Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsfolgen.
(5)          Die Agentur ist nach Abschluss des Projektes nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart. Die Verantwortung für die Datensicherung liegt somit allein beim Webhoster oder Kunden.
(6)          Die Agentur haftet nicht für farbliche Abweichungen bei Drucksachen. Die Beurteilung der zu erwartenden Farbergebnisse ist nur an einem professionell kalibrierten Monitor möglich, weshalb Farben auf den Monitoren des Kunden in der Regel nicht korrekt dargestellt werden. Geringfügige Farbabweichungen können auch im Druckvorgang auftreten, und die Agentur haftet nicht für Fehler, die vom Druckanbieter verursacht wurden.
(7)          Die Agentur bemüht sich um die ständige Verfügbarkeit ihrer Systeme. Nach dem aktuellen Stand der Technik können vorübergehende Ausfälle – ob angekündigt oder nicht – auch bei größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
 
§ 11 Sonderregelungen zur Vertretung gegenüber Drittanbietern
(1)          Zur sinnvollen Nutzung bestimmter Leistungen kann es notwendig sein, Drittanbieter zu beauftragen. Insbesondere bietet die Agentur keine eigenen Webhosting-Lösungen an.
(2)          Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden schließt die Agentur im Namen und im Auftrag des Kunden Verträge mit Drittanbietern, wie beispielsweise Webhostern oder Google, ab.
(3)          Die Agentur wird nicht Vertragspartei solcher Vereinbarungen. Bei etwaigen Leistungsstörungen haftet ausschließlich der Drittanbieter.
(4)          Unberührt davon bleibt das Recht der Agentur, auf eigene Rechnung und im eigenen Namen externe Experten zur Unterstützung heranzuziehen.
 
§ 12 Sonderregelungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Verwaltung von Verzeichniseinträgen und Anrufmessung
(1)          Der Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Dem Kunden ist bewusst, dass die Platzierung bei Suchmaschinen von zahlreichen, sich ständig ändernden Faktoren abhängt. Ein bestimmter Erfolg, wie beispielsweise eine spezifische Platzierung auf Google, kann daher nicht garantiert werden.
(2)          Die Suchmaschinenoptimierung beginnt mit einer Analyse des Ist-Zustandes der Kundenseite durch die Agentur. Basierend auf dieser Analyse wird ein Optimierungsfahrplan mit den weiteren Maßnahmen erstellt. Die Suchmaschinenoptimierung umfasst Onpage- und Offpage-Maßnahmen mit dem Ziel, die Positionierung der Kundenwebseite auf Google zu verbessern. Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen an einer Verbesserung der Webseitenpositionierung für die relevanten Suchbegriffe (Keywords) des Kunden. Aufgrund der Abhängigkeit von Google als Drittanbieter kann eine bestimmte Platzierung nicht garantiert und der Erfolg der Suchmaschinenoptimierung nicht geschuldet werden.
(3)          Die der Agentur geschuldete Vergütung beinhaltet auch die Ausgaben für die Platzierung kostenpflichtiger Anzeigen (z.B. Google AdWords). Die Agentur erstellt im Namen des Kunden ein Google-AdWords-Konto und gliedert es dem Verwaltungskonto der Agentur bei Google an. Bei einem bestehenden Kundenkonto kann der Agentur der Admin-Zugriff übertragen und das Konto ebenfalls dem Agenturkonto untergeordnet werden. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall auf ausdrücklichen Wunsch lediglich ein Leserecht für das Konto. Bei Neuerstellung übernimmt die Agentur die Konzeption der Kampagne, Recherche der Suchbegriffe, Planung von Anzeigentexten, Schaltung, Budgetregelung etc. Der Kunde vereinbart bei Vertragsabschluss ein monatliches Werbebudget (inkl. 40% Agenturprovision). Das monatliche Werbebudget kann aufgrund mangelnden Suchvolumens gelegentlich unterschritten werden, was keine Auswirkungen auf die vereinbarte Agenturprovision hat. Ein daraus entstandenes Guthaben wird von der Agentur aufgespart und kann auf Folgemonate übertragen werden. Die Agentur orientiert sich weiterhin am vereinbarten Werbebudget und nicht an etwaigen Budgets aus Vormonaten. Bei dauerhafter Unterschreitung des Budgets wird dieses in Absprache mit dem Kunden angepasst. Die Agentur hat keinen Einfluss auf die Positionierungen bei Google und deren Algorithmus, weshalb eine bestimmte Positionierung und ein Erfolg der Kampagne nicht garantiert oder geschuldet werden können.
(4)          Anmeldungen in Verzeichnissen erfolgen im Namen und auf Rechnung des Kunden (siehe auch § 11). Die Agentur übergibt die entsprechenden Login-Daten (z.B. Nutzername und Passwort) nach Vertragsbeendigung an den Kunden. Eine Kündigung der Verzeichniseinträge erfolgt auch nach Vertragsbeendigung ausschließlich durch den Kunden.
 
§ 13 Vertragsbeendigung
(1)          Der Vertrag endet, sobald die geschuldete Leistung erbracht wurde.
(2)          Verträge mit einer bestimmten Laufzeit verlängern sich automatisch um dieselbe Zeitspanne, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt werden.
(3)          Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4)          Jede Kündigung muss in Textform erfolgen, wobei E-Mail genügen.
 
§ 14 Datenschutz
(1)          Nachfolgend informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf Sie persönlich beziehen lassen, wie beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten und bestellte Waren. Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist CarloMedia, Huronsee Str. 46, 10319 Berlin, Ansprechpartner: Carlo Krämer, +49 152 248 758 37, mail@carlomedia.de.
(2)          Zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erheben, speichern und gegebenenfalls übermitteln wir Ihre Daten. Diese Maßnahmen basieren auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO. Sollte die Bereitstellung dieser Daten unterbleiben, kann es dazu führen, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Zur Warenlieferung übermitteln wir Ihre Daten an das zuständige Versandunternehmen. Sollten unsere Leistungen Fremdleistungen umfassen (z.B. Verzeichniseinträge, Werbebanner), geben wir ebenfalls die erforderlichen Daten an Dritte weiter.
(3)          Um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten, setzen wir aktuelle technische Sicherheitsmaßnahmen ein, die regelmäßig dem Stand der Technik angepasst werden.
(4)          Betroffene Personen haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO. Dies umfasst auch Angaben über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern dieser Daten und den Speicherungszweck. Zusätzlich haben Sie unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO das Recht auf Berichtigung, unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO auf Löschung sowie unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO auf Einschränkung der Verarbeitung. Ferner haben Sie gemäß Art. 20 DS-GVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Zweckverfolgung notwendig ist, in der Regel also für die Dauer des Vertrags.
Sollten personenbezogene Daten im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO) verarbeitet werden, können Sie der Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bei einem Widerspruch werden wir die weitere Verarbeitung Ihrer Daten unterlassen, es sei denn, es bestehen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Nutzung Ihrer Daten für Direktwerbung können Sie jederzeit widersprechen, das gilt auch für Profiling, soweit es mit Direktwerbung in Verbindung steht. Im Fall des Widerspruchs werden wir die Datenverarbeitung für diese Zwecke einstellen.
(5)          Wir behalten uns vor, im Rahmen einer Kreditprüfung personenbezogene Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, vorausgesetzt, der Kunde hat hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt. Ohne eine solche Einwilligung werden wir persönliche Kundendaten nur dann an Dritte weitergeben, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
(6)          Jegliche Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem § 14 genannten Zwecken ist nicht gestattet.
(7)          Für Informationsanfragen, Auskunftsersuchen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an die in Absatz 1 genannten Kontaktdaten. Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen DS-GVO, verfügbar im Internet unter dejure.org Gesetze DSGVO, sowie in unserer Datenschutzhinweise, die online unter Datenschutz einsehbar ist. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Angelegenheiten zu beschweren.
 
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1)          Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden unterliegt, vorbehaltlich zwingender Vorschriften des internationalen Privatrechts, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)          Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt ergeben und bei denen der Kunde als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist unser Geschäftssitz in Berlin der ausschließliche Gerichtsstand, auch international. Das gleiche gilt, wenn der Kunde ein Unternehmer gemäß § 14 BGB ist. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, in allen Fällen am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB oder einer vorrangigen individuellen Vereinbarung, sowie am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Vorrangige gesetzliche Bestimmungen, insbesondere solche, die exklusive Zuständigkeiten festlegen, bleiben unberührt.
 
Stand Juli 2024

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